| | | | | | | Referenzobjekte :: Gebäude-Energieberatung | | | Geprüfter Gebäude-Energieberater nach Anlage 11 zu §21 Abs. 2 Nr. 2 der Energieeinsparverordnung.
Zur Durchführung von selbständigen Energieberatungen berechtigt. Hierzu gehören der Einsatz eines qualifizierten EDV-Programmes, Kenntnis der EnEV, der Heiztechnik und Baukonstruktion im Gebäudebestand, sowie der Einspartechniken und ihrer bauphysikalischen Randbedingungen, der einschlägigen DIN sowie die Kenntnis der Fördermittel.
Wir stellen den Energiepass Deutschland, sowie den Energiebedarfsausweis und den Energieverbrauchsausweis aus. | | | |
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